Saisonarbeiter dürfen bald 6 Monate bleiben
Anfang November wird der Bundesrat vermutlich eine Gesetzesänderung beschliessen, die die Dauer einer Saisonbeschäftigung deutlich verlängert. Gegenwärtig ist eine Tätigkeit als Saisonarbeiter, also eine Saisonbeschäftigung, auf maximal vier Monate beschränkt. Dies soll ab 2009 dann auf sechs Monate ausgeweitet werden. Wenn das Gesetzt in seiner Endfassung bekannt ist, erfahren Sie hier mehr Informationen.
Veröffentlicht am 27. Oktober 2008 um 09:09 von admin · Permalink
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In: Allgemeines · Schlagworte: Saisonarbeiter, Saisonbeschäftigte, Verlängerung
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