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	<title>Erntehelfer &#187; Beschäftigungsverordnung</title>
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	<description>Saisonarbeit in Landwirtschaft und Weinbau</description>
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		<title>Bundesrat behandelt Erntehelfer-Problematik</title>
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		<pubDate>Wed, 17 Dec 2008 12:36:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Landwirtschaftspolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Beschäftigungsverordnung]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesrat]]></category>
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		<category><![CDATA[Gesetz]]></category>
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		<description><![CDATA[Der Bundesrat wird in seiner Sitzung am 19. Dezember 2008 eine Änderung der Beschäftigungsverordnung (BeschV) behandeln. Somit kann das Gesetz schon für die Erntesaison 2009 wirksam werden. Die Bundesregierung hat die Verordnung in ihrem Vorschlag dahingehend modifiziert, dass die maximale Beschäftigungsdauer von Saisonarbeitskräften von vier auf sechs Monate ausgeweitet wird. Wirtschafts- und Agrarausschuss des Bundesrates [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der <strong>Bundesrat wird in seiner Sitzung am 19. Dezember 2008 eine Änderung der Beschäftigungsverordnung </strong>(BeschV) behandeln. Somit kann das Gesetz schon für die Erntesaison 2009 wirksam werden.</p>
<p><strong>Die Bundesregierung hat die Verordnung in ihrem Vorschlag dahingehend modifiziert, dass die maximale Beschäftigungsdauer von Saisonarbeitskräften von vier auf sechs Monate ausgeweitet wird. </strong></p>
<p>Wirtschafts- und Agrarausschuss des Bundesrates fordern jedoch eine Änderung an der Verordnung: Sie sind der Ansicht, dass ausländische Saisonkräfte das Recht haben sollten, noch länger als von der Bundesregierung geplant in Deutschland zu bleiben. <strong>Der Aufenthaltstitel für Saisonbeschäftigte müsse deshalb neun und nicht nur sechs Monate gelten</strong>.</p>
<p>Zur Begründung erklären die Ausschüsse, dass landwirtschaftliche Betriebe in erheblichem Maße auf Saisonarbeiter angewiesen sind. Der Rückgang polnischer Arbeitskräfte könne mit Arbeitskräften aus Rumänien oder Bulgarien nicht ausgeglichen werden. Nicht erfüllte oder vorzeitig abgebrochene Arbeitsverträge führten derzeit zu erheblichen Problemen bei der betrieblichen Planung. Damit seien auch wirtschaftlichen Konsequenzen verbunden. Gerade Gartenbau- und Sonderkulturbetriebe benötigten bis zu neun Monate im Jahr Erntehelfer, betonen die Ausschüsse. Beschäftigte in anderen Branchen hätten bei einem neunmonatigen Aufenthaltstitel die Möglichkeit, den Betrieb zu wechseln.</p>
<p>Der federführende Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik sowie der Innenausschuss empfehlen hingegen eine Zustimmung zur Verordnung in ihrer jetzigen Form, d.h. mit der sechsmonatigen Beschäftigungsdauer. Diese Form wäre für die deutsche Landwirtschaft zwar auch eine Erleichterung zum Status quo, jedoch schlechter als die Forderung des Ausschüsse für Agrar und Wirtschaft.</p>
<p>Wir werden das Ergebnis der Bundesratssitzung hier zeitnah vorstellen.</p>
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