Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft
Das neue Jahr 2010 hat gerade begonnen. Zeit, sich mit dem Thema Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft zu befassen. Denn nur wer zeitig mit der Planung seiner Feldbewirtschaftung beginnt, wird letztlich zu guten Resultaten kommen.
Für die Beschäftigung der Saisonarbeitskräfte gibt es mehrere Möglichkeiten. Die beliebteste ist wohl eine Anstellung als Saisonarbeitskraft über die Bundesagentur für Arbeit. Hier wird die gewünschte Person entweder persönlich angefragt, oder auf die Personalempfehlung der BA vertraut.
Die direkte Anfrage ist aus verschiedenen Gründen die bessere Wahl, hier fragt man entweder bereits bekannte Arbeitskräfte an, die etwa in der Vergangenheit bereits für den eigenen Betrieb gearbeitet hatten, oder sucht mittels Dienstleistern direkt in der osteuropäischen Herkunftsländern nach Saisonarbeitskräften. Eine solche Unterstützung bei der Suche nach Saisonarbeitskräften aus Bulgarien bietet etwa der Erntehelferdienst an.
Das Verfahren über die BA ist relativ bürokratiefrei zu realisieren. Für längere Anstellungen, denn der Saisonarbeitsrstatus ist in der Landwirtschaft für maximal 6 Monate möglich, besteht auch die Möglichkeit einer Anstellung, die der von deutschen Arbeitnehmern entspricht. Da für Osteuropäer noch bestimmte Übergangsbestimmungen gelten, fällt hier jedoch zusätzlicher administrativer Aufwand an, zudem kann die BA die Arbeitserlaubnis für die Osteuropäer auch verweigern und muss dann einen deutschen Alternativkandidaten vermitteln.
Für größere Betriebe ist das Abschließen eines Dienstleistungsvertrages mit einem auf Landwirtschaft spezialisierten Dienstleistungsunternehmen aus Osteuropa eine weitere Möglichkeit. Hier bezahlt der deutsche Auftraggeber für eine genau definierte Leistung, die durch ein ausländisches Unternehmen ausgeführt wird. Die Arbeitskräfte sind dann bei diesem Unternehmen eingestellt, d.h. die Steuern- und Sozialabgaben werden in den Herkunftsländern abgeführt.
Oft ist diese Variante die kostengünstigste, sie kommt aber nur für Arbeitseinsätze in Frage, bei denen eine größere Anzahl von Arbeitskräften eingesetzt werden muss. Ansonsten wird der Einspareffekt durch den erheblichen bürokratischen Aufwand zunichte gemacht. Wichtig ist, dass in letzterem Fall der Nachweis der Sozialversicherung im Herkunftsland für jeden Arbeitnehmer gewährleistet wird, hierzu findet das Dokument E101 Verwendung. Dies wird in den Herkunftsländern ausgestellt und von den deutschen Behörden ohne weitere Nachprüfung akzeptiert.

Leave a Reply